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Günstigere Händler-Entgelte ab 1. November

21. April 2016

Günstigere Konditionen im Electronic Cash-System

Vor einigen Monaten haben sich die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) – die Spitzenverbände der Banken und Sparkassen – und das Bundeskartellamt darauf geeinigt, den Wettbewerb innerhalb des electronic cash-Systems zu fördern. Konkret bedeutet dies, dass ab 1. November 2014 electronic cash-Transaktionen nur dann autorisiert werden dürfen, wenn für die Autorisierung - statt dem bisher von den Banken einheitlich vorgegebenen Entgelt - ein zwischen Banken und Handelsunternehmen verhandeltes Entgelt berechnet wird.

Umstellung leicht gemacht

Damit die neuen Entgelte ab dem 1. November 2014 für Sie als Kunde der systemsoft GmbH wirksam werden, müssen Sie nur weiterhin die Kartenzahlungen mittels electronic cash an Ihren Terminals über den 1. November 2014 hinaus zulassen und diese zur Abrechnung einreichen. Das Ihnen als Kunde bereits per Post zugestellte Angebot mit der neuen Entgeltregelung gilt damit automatisch als vereinbart.

Die neu gefassten Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft, welche die Bedingungen für Ihre Teilnahme am electronic cash-System enthalten, können Sie auf http://www.systemsoft-gmbh.de/downloadcenter einsehen. Diese treten ebenfalls zum 1. November 2014 in Kraft, sofern nicht binnen sechs Wochen Widerspruch eingelegt wird.