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TA 7.1 Migration

17. November 2016

Alles was Sie über die TA 7.1 Migration wissen sollten...

Was bedeutet TA 7.1

Der „Technische Anhang 7.1 (TA7.1)“ ist der neue technische Standard der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) für das Zahlungssystem electronic cash. Eine wesentliche Funktion in TA 7.1 ist die chipbasierte Notfallverarbeitung der girocard. Gemäß der Deutschen Kreditwirtschaft müssen alle electronic cash-Terminals bis spätestens zum 31.12.2017 TA 7.1 unterstützen.

Was bedeutet "chipbasierte Notfallbearbeitung?" (Ablösung Magnetstreifenverarbeitung)
Das girocard-System ist seit Ende Februar 2013 ein rein EMV-Chip-basiertes Zahlungssystem. Die neue Fassung des Technischen Anhangs (sog. TA 7.1) setzt eine Notfallverarbeitung auf der Basis der sicheren Chiptechnologie um. Damit wird die bisherige Magnetstreifenautorisierung bei Zahlungen mit der girocard (ehemals ec-Karte) abgelöst.
Falls die Chipfunktion einer großen Anzahl von Karten gestört sein sollte und die Durchführung von EMV-Transaktionen in der spezifizierten Form nicht mehr möglich ist oder falls Zahlungsanwendungen in Folge eines akuten Sicherheitsproblems, etwa der Kompromittierung kryptographischer Schlüssel, nicht mehr angesprochen werden dürfen, dann muss die Kartenakzeptanz dennoch sichergestellt werden. Ausschließlich in den o. g. Fällen würde die Deutsche Kreditwirtschaft den „Notfall“ ausrufen müssen und alle Netzbetreiber müssten diese Terminalfunktion freischalten.

Einführung Anwendungsauswahl am POS

Aufgrund der MIF-Verordnung (Multilateral Interchange Fee / Regulierung derInterbankenentgelte) der Europäischen Union gilt seit dem 9. Juni 2016 eine Änderung im Bezahlablauf am Terminal. Der Artikel 8 dieser Verordnung besagt:
Der Käufer muss am POS-Terminal die Auswahl eines auf der Karte befindlichen Zahlverfahrens selbst treffen können. Sie als Händler dürfen weiterhin eine Vorauswahl der von Ihnen akzeptierten Zahlverfahren vornehmen, jedoch liegt die finale Wahl bei Karteninhaber.
Die Auswahl eines Zahlverfahrens muss nur dann möglich sein wenn Sie Zahlverfahren unterschiedlichster Kategorien an Ihrem Terminal anbieten. Dabei gelten die vertraglich mit uns vereinbarten Limite.

 

Wie wird mein Terminal auf TA 7.1 umgestellt?

Die meisten Terminals erhalten die Software über einen Download. Bei älteren Terminals ist die Umstellung auf TA 7.1 nicht möglich. Diese müssen ausgetauscht werden.

Wann erhält mein Terminal das Softwareupdate?

Das Softwareupdate erfolgt automatisch über einen Download. Grundsätzlich erfolgt der Download nachts, so dass Ihr Betrieb dadurch nicht beeinträchtigt werden sollte.

Was muss ich als Händler bei dem Softwareupdate beachten?

Für die Durchführung des Softwareupdate müssen Sie praktisch nichts beachten. Den Erfolg des Softwareupdate können Sie am nächsten Morgen anhand eines Belegausdrucks überprüfen.

Was muss ich beachten wenn mein Terminal mit einer Kasse verbunden ist?

Bitte informieren Sie Ihren Kassenhersteller, dass ihr Terminal auf TA 7.1 umgestellt wird. Ggfs. ist ein Softwareupdate Ihrer Kasse erforderlich.

Wann ist mein Terminal vom Tausch betroffen?

Ein Tausch ist erforderlich, wenn der Hersteller Ihres Terminals keinen update der Terminalsoftware auf TA 7.1 bereitstellt. In der Regel ist dies bei älteren Terminals der Fall.
Folgende Terminaltypen sind u.a hiervon betroffen:
Artema Hybrid, Artema Mobile, Artema Portable; i5100, i5300, i5310, i7780, i7910 (Ingenico); Xentissimo (Banksys)

systemsoft wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten.