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Lastschriftverfahren

Elektronisches Lastschriftverfahren wird es weiterhin geben...   [mehr]


girogo

Nun ist es offiziell: Die Nachfolgerin der 1996 eingeführten GeldKarte wird im Lauf dieses Jahres auf den Markt kommen   [mehr]



Aus der "ec-Karte" wird die "girocard"

Zunächst sind der neue Name und das Logo weitgehend auf Deutschland beschränkt. Langfristig sollen deutsche Bankkunden aber auch im europäischen Ausland möglichst flächendeckend per Girocard und Geheimnummer zahlen oder Geld abheben können. In Österreich, Italien, Spanien, Portugal und Großbritannien ist dies laut Zentralem Kreditausschuss schon jetzt teilweise möglich. Mit Karten, die zusätzlich das Maestro-Zeichen tragen, sei das Bezahlen und Abheben wie bislang auch in weiteren Ländern kein Problem.

Für die Inhaber der etwa 93 Millionen von deutschen Banken und Sparkassen ausgegebenen Debitkarten ändert sich zunächst wenig. Die Karten können ganz normal bis zu ihrem Ablaufdatum weitergenutzt werden. Künftig ausgegebene Karten tragen jedoch das neue Logo, mit dem ab sofort auch die 53.000 Geldautomaten hierzulande sowie rund 600.000 elektronische Kassen etwa in Kaufhäusern, an Tankstellen oder in Hotels ausgestattet werden.

Die Einführung der Girocard ist dem Zentralem Kreditausschuss zufolge ein weiterer Schritt in Richtung des einheitlichen europäischen Zahlungs-verkehrsraums (SEPA).

SEPA, EMV, TA 7.0 .....

Was ist SEPA?

SEPA /Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Im SEPA wird nicht mehr –wie derzeit- zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden.

Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können im SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto vornehmen und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente wie Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen ebenso einfach, effizient und sicher einsetzen wie die heutigen Zahlungsverkehrsinstrumente auf nationaler Ebene.

SEPA betrifft seit dem 01. Januar 2008 jedes Kreditinstitut, jedes Wirtschaftsunternehmen und jeden Verbraucher und zwar schwerpunktmäßig in den 16 Euroländern.

Andere europäische Länder, die nicht dem Euroraum angehören, haben die Möglichkeit, die Regelwerke, Verfahren und Standards ebenfalls anzuwenden und daran teilzunehmen.

Arbeitstäglich werden im Euroraum 210 Millionen bargeldlose Zahlungstransaktionen getätigt. Davon entfallen über 90 % auf Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung.

 

SEPA-Kartenzahlungen

Letztlich sollen Kunden ihre Karte im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum in gleicher Weise wie im Heimatland verwenden können. Dieses Ziel erfordert eine weitgehende technische Standardisierung von Kartentransaktionen (Karte zu Terminal, Terminal zu Acquirer und Acquirer zu Kartenherausgeber)
und die Definition einheitlicher Sicherheitsanforderungen und Zertifizierungsprozesse für Karten und Terminals. Daher müssen die in Deutschland eingesetzten EC-Terminal bestimmte Anforderungen erfüllen, die der ZKA (Zentraler Kreditausschuss Deutschland) mit dem Regelwerk TA 7.0 definiert hat.

 

TA 7.0

Mit dem Regelwerk TA 7.0 (Technischer Anhang Version 7) setzt der ZKA die Inhalte der SEPA Richtlinien im kartengestützten Zahlungsverkehr für den Raum Deutschland um.

Die Inhalte definieren sich wie folgt:

·         Internationale Standardisierung im Betrieb von ec-cash Terminals

·         Umstellung der Magnetstreifencodierung von Spur 3 (national)          auf Spur 2  (international)

·         Umstellung der Chiptechnologie „ec-chip“ auf „EMV“

Die Umsetzung des Gesamtkonzeptes muss bis 31.12.2010 abgeschlossen sein. Für den Zwischenschritt der Terminal-Migration auf die Spur 2 müssen folgende Zeitrahmen von den Netzbetreibern eingehalten werden.

   (Realisierungsvorgaben)

Das Lesen der Spur 3 des Magnetstreifens und die Chipanwendung „ec-chip“ w erden ab dem 31.12.2010 nicht mehr unterstützt.

Somit müssen die betreffenden EC-Terminals gegen TA 7.0 konforme EC-Terminals ausgetauscht werden oder durch ein Softwareupgrade auf TA 7.0 gehoben werden.

Vorsicht bei Reservierungen via Telefon/Email/Fax und branchenfremden Bestellungen

Die systemsoft GmbH möchte Sie dringend vor Betrügern aus dem Ausland warnen, die aktuell die Hotellerie durch Kreditkartenmissbrauch im großen Stil schädigen. Hier die typischen Vorgehensweisen der Täter:

Die Hotels erhalten aus dem Ausland Reservierungsanfragen per E-Mail oder Fax, die durchaus seriös und plausibel klingen. Die E-Mails werden dabei über so genannte "Freemailer" (z.B. Yahoo, Hotmail) versandt, die einen Rückschluss auf den tatsächlichen Inhaber des E-Mail-Accounts nicht zulassen. Der Besteller gibt vor, einer Firma oder Organisation mit Sitz im Ausland anzugehören, in deren Auftrag er Reisen organisiere. Die Buchung soll über eine – häufig auch über mehrere – Kreditkartennummern erfolgen. Es gibt mehrere Varianten, wie die Täter weiter vorgehen:

  • Bitte an das Hotel, einen Teilbetrag aus dem bereits abgerechneten Kartenumsatz an den „Reiseagenten“ mittels Bargeldeinzahlung ("Money Transfer") z.B. über Western Union oder mittels Blitzüberweisung ("Wire-Transfer") zu zahlen.
  • Auftrag an das Hotel, für die angeblich anreisenden Gäste Waren von Versandhandelsfirmen anzunehmen bzw. Gastgeschenke (hochwertige elektronische Geräte wie Laptops, Handys, Navigationsgeräte) zu kaufen und der/den angegebenen Kreditkarte/n zu belasten.
  • Kurz vor Ankunft erfolgt eine bedauernde und wortreiche Absage der Anreise verbunden mit folgenden beispielhaften Bitten:

    a)
    Die Gastgeschenke/Bestellungen sollen an eine Adresse versendet oder an eine Person übergeben werden (z.B. an Kurierdienste oder Taxifahrer, die umgehend zur Stelle sind und um Herausgabe der gelieferten Waren bitten). Die Kosten für die Geräte zzgl. einer hohen No-Show-Bearbeitungs-Provision sollen über die angegebene/n Kreditkarte/n abgerechnet oder mit den bereits abgerechneten Kreditkartenbeträgen verrechnet werden.

    b)
    Der "Besteller" gibt nun eine neue Kartennummer zur Gutschrift der bereits belasteten Beträge an mit Begründungen wie "Verlust der alten Karte", "Wechsel des Instituts" usw.
  • In einigen Fällen wurden Reservierungen (Vorauszahlung) und (angebliche) Bezahlung der bestellten Waren auch mit Schecks von internationalen Banken durchgeführt, die zum Teil sehr gut gefälscht waren oder zuvor gestohlen wurden, bzw. deren belastete Konten nicht genügend Deckung aufwiesen.
  • Die Betrüger reservieren eine Anzahl von Zimmern und wollen dann das Geld mittels Überweisung auf ein Konto im Ausland erstattet haben und geben eine IBAN an.

In den vorliegenden Fällen kann ein Betrugsversuch vorliegen und Ihr Unternehmen mehrfach geschädigt werden: Bei Missbrauch mit Kreditkartennummern kommt es immer zur Rückbelastung durch das kartenausgebende Kreditinstitut, da der berechtigte Karteninhaber nicht der Auftraggeber war und somit der Belastung seines Kartenkontos widersprechen wird. Eine Gutschrift auf ein anderes als das ursprünglich vom Besteller angegebene Kreditkartenkonto führt zu einer Belastung des Vertragspartnerkontos und ist laut Servicevertrag nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass eine vom Kartenherausgeber im Rahmen der Reservierung erteilte Genehmigungsnummer nur zeigt, dass zum Zeitpunkt der Autorisierung die Karte nicht gesperrt, zeitlich noch gültig und ausreichende Bonität aufweist. Eine Genehmigungsnummer ist keine Bestätigung, dass der Besteller auch der berechtigte Karteninhaber ist, da wir dies nicht prüfen können.

Wir empfehlen daher:
Lassen Sie sich durch per Telefax oder per E-Mail übermittelte Kopien von Ausweispapieren oder Kreditkarten, seriös wirkende Anschreiben oder Firmenbriefbögen, angebliche Empfehlungen oder überfreundliche Korrespondenz nicht beeindrucken. Vorsicht, wenn der Besteller bei der Stornierung der Buchung Ihnen hohe Stornogebühren anbietet.

Wir warnen davor, Kreditkartennummern für branchenfremde Waren oder Leistungen zu akzeptieren und Waren für "Gäste" im Voraus zu bestellen, anzunehmen, weiter zu versenden oder an "Abholer" zu übergeben. Führen Sie keine Bargeldüberweisungen aus bereits abgerechneten Kartenumsätzen im Auftrag von Kreditkartenkunden aus, und erteilen Sie keine Gutschriften auf andere Kreditkarten-nummern als der Ihnen für die Reservierung angegebenen. Bei Anreise eines Karteninhabers bitten wir Sie, gemäß den geltenden Standards an einem EMV-Chip-fähigen Terminal elektronisch den EMV-Chip oder den Magnetstreifen der Karte auszulesen und den Kreditkartenbeleg unterschreiben zu lassen.

Wir verstehen uns als Ihr Partner im bargeldlosen Zahlungsverkehr und hoffen, Sie durch diese Information vor einem möglichen Schaden durch Betrüger bewahren zu können. Bei Auffälligkeiten kontaktieren Sie bitte die Ihnen bekannte Hotlinenummer.

Ihre Anfrage






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