

Beim ELV-Verfahren wird auf Grund der Daten auf dem Magnetstreifen eine Lastschrift erstellt. Der Kunde unterschreibt den Terminalausdruck. Die Unterschrift muss mit der ec-Karte verglichen werden. Die Lastschrift wird dem kartenausgebenden Institut zur Einlösung vorgelegt. Eine Einlösungsgarantie besteht nicht. Bei dieser Zahlungsmöglichkeit fallen keine Leitungsgebühren oder Autorisierungsgebühren der Banken oder Sparkassen an.

Bei dieser Zahlungsmöglichkeit ist keine Eingabe der Geheimnummer erforderlich. Dafür muss der Terminalausdruck vom Kunden unterschrieben werden und die Unterschrift mit der ec-Karte verglichen werden. Autorisierungsgebühren fallen nur dann an, wenn eine Sperrabfrage für die Gültigkeit der ec-Karte durchgeführt wird. Eine Zahlungsgarantie wird nicht übernommen. Hierbei greift das Terminal auf eine hauseigene Sperrliste zurück. Diese wird durch die externe Markant–Sperrdatei und das System KUNO erweitert und ergänzt.

Es ist nach wie vor die sicherste Zahlungsmöglichkeit mit der ec-Karte. Der Kunde gibt bei einer Zahlung seine Geheimnummer (PIN) ein. Die Zahlung wird online auf Betrag und PIN geprüft. Autorisierungsgebühr bundesweit 0,3 % vom getätigten Umsatz mind. 0,08 €.

Der Name und das Logo girocard wurden 2007 von der deutschen Kreditwirtschaft eingeführt. girocard soll vor die internationale Akzeptanz der deutschen Debitkarten im Zuge der Schaffung eines einheitlichen Logos für den SEPA-Raum erleichtern. Das girocard-Logo löst das alte „electronic-cash“-Logo nach und nach ab.

"Girogo", so heißt die neue Bezahlfunktion auf Bank- und Sparkassenkarten, mit der künftig kontaktlos bezahlt werden kann. Die neuen Karten besitzen eine kleine Antenne und arbeiten mit NFC-Funktechnik. NFC steht für "Near Field Communication" ("Nahfeldkommunikation"). Die Karte wird zum Bezahlen im Abstand von maximal vier Zentimetern vor ein Lesegerät gehalten. Die Daten werden per Funk übertragen. PIN-Eingabe oder Unterschrift sind nicht mehr nötig.
Girogo" ist bisher nur für den kleinen Einkauf gedacht. Banken und Sparkassen haben dafür Höchstbeträge festgelegt. Die "Girogo"-Karte muss am Geldautomaten zunächst mit einem Guthaben von bis zu 200 Euro aufgeladen werden. Anschließend kann man Beträge bis zu 20 Euro kontaktlos zahlen. Liegt der zu zahlende Betrag darüber, muss die Zahlung per PIN oder Unterschrift bestätigt werden.

Die Geldkarte ist ein Chip, der mit bis zu 200,00 € aufgeladen werden kann. Die meisten ec-Karten sind inzwischen mit diesem Chip ausgestattet. Die Geldkarte wird in das Terminal eingesteckt, der Zahlungsbetrag wird eingegeben und vom geladenen Guthaben abgezogen. Der Vorgang funktioniert offline, das heißt ohne Leitungsgebühren. Das kartenausgebende Institut übernimmt die Zahlungsgarantie (=Autorisierungsgebühren). Für das Akzeptieren dieser Zahlungsmöglichkeit muss das Terminal für diese Funktion ausgestattet sein. Den Händler-Chip bekommt die Akzeptanzstelle von ihrer Hausbank